Der Beschluss vom Mai 2019 taugt nicht zur Begründung eines Supermarkt-Standorts
Richtig ist, dass die Stadtverordnetenversammlung am 14.5.2019 einstimmig beschlossen hat, insgesamt 13 potentielle Optionsflächen für Wohnen und Gewerbe beim Regional-verband anzumelden. Diese Flächen, z.B. an der Germania mit 3,6 ha, sollten in die Prüfung für die Erarbeitung eines neuen Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) genommen werden. Schon mit der Anmeldung wurde auf „voraussichtlich sehr erhebliche Umweltauswirkungen“ hingewiesen (Biotope 12%, Böden mit hoher Gesamtbewertung der Bodenfunktion (74%), Trinkwasserschutzgebiet (100%), Grundwasserneubildung (23%), hohe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers (100%), hohe Relevanz für den Kaltlufthaushalt (45%) und Hohe Wärmebelastung – „Bioklima“ – 100%).
Eine Aufnahme in einen Entwurf für einen neuen Entwurf eines RegFNP hat bislang nicht stattgefunden, insbesondere auch deshalb nicht, weil die Umweltdaten noch nicht mit den Anmeldungen der Verbandsgemeinden abgeglichen worden sind. Hinzu kommt im Fall „Germania“, dass ein Sondergebiet großflächiger Einzelhandel (REWE) überhaupt nicht angemeldet worden ist. Hierfür bedarf es nochmal ganz besonderer Voraussetzungen, die hier nicht vorliegen.
Einen RegFNP 2020 gibt es nicht. Derzeit wird im Regionalverband an einem RegFNP 2030 gearbeitet. Ein förmlicher Entwurf würde den Verbandsgemeinden sowie überhaupt allen Trägern öffentlicher Belange, den Umweltverbänden und der Landwirtschaft zur Stellungnahme zugeleitet. Erst nach Auswertung aller Stellungnahmen könnte eine Beschlussfassung erfolgen. Aber auch wenn das Germania-Gebiet in einen neuen RegFNP aufgenommen werden sollte, müsste die Stadt Rödermark noch entscheiden, ob sie ein Baugebiet dort auch tatsächlich realisieren will (Beschluss über Aufstellung eines Bebauungsplans etc.).
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