Im Dezember 2020 wurde durch das Bundesverkehrsministerium das Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt. Zusätzlich zu den bereits aus dem Förderprogramm „Nahmobilität“ zur Verfügung stehenden Landesmitteln i.H.v. 15,5 Mio € jährlich werden nunmehr bis 2023 weitere 43 Mio € für die hessische Radinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Beide Programme haben mit 70 (Nahmobilitätsrichtlinie) bzw. 80 Prozent (Stadt und Land) einen hohen Regelfördersatz. Für die Kommunen verbleibt hierdurch ein deutlich reduzierter Anteil an eigenständig zu finanzierenden Kosten.
Über die Nahmobilitätsrichtlinie werden unter anderem Fördermittel zur Verfügung gestellt für:
- die Verbesserung der infrastrukturellen Gestaltung der Verkehrswege,
- die Planung von Fuß- und Radwegen,
- die Umsetzung innovativer Modellprojekte,
- die Erstellung von Konzepten,
- die Planung von Verkehrswegen,
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Mit dem Programm Stadt und Land sind förderfähig: „Neu-, Um- und Ausbau von
- straßenbegleitenden, möglichst baulich getrennten Radwegen,
- eigenständigen Radwegen,
- Fahrradstraßen und –zonen (insbesondere zur Umgestaltung von Knotenpunkten),
- Radwegebrücken oder –unterführungen zur höhenfreien Querung von anderen Verkehrswegen,
- Knotenpunkten, die Verkehrsströme trennen, die Komplexität reduzieren und eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs ermöglichen,
- Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Halteinseln,
- Anlagen des ruhenden Radverkehrs wie Abstellanlagen oder Fahrradparkhäusern“.
Die Andere Liste/Die Grünen (AL) sieht in den Förderprogrammen die Chance, die Radinfrastruktur in Rödermark erheblich zu verbessern und diese insbeson-dere familienfreundlicher und sicherer zu gestalten. Die AL schlägt daher dem Magistrat vor, Mittel aus dem Programm „Nahmobilität“ nicht nur für eventuelle Radschnellwege in die Nachbarkommunen (Dietzenbach-Rödermark-Epperts-hausen) zu beantragen, sondern außerdem zu eruieren, welche Maßnahmen generell für ein alltagstaugliches Radwegenetz in Rödermark erforderlich sind.
Das AL-Vorstandsmitglied Katja Kümmel folgert daraus: “Parallel zu bereits geplanten Maßnahmen sollte ein auf die örtlichen Verhältnisse zugeschnittenes Radverkehrskonzept erstellt werden, welches idealerweise auch die Verknüpfung der Radwege mit dem Öffentlichen Personennahverkehr betrachtet. Mit der Erstellung könnte ein externes Planungsbüro beauftragt und zur Teilfinanzierung ein entsprechender Förderantrag beim Land gestellt werden.“
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