Am 3. Februar hat sich die Andere Liste/Die Grünen Rödermark (AL) mit der Verkehrsbelastung an der sog. Kipferl-Kreuzung in Ober-Roden befasst und die in der nachfolgenden Zusammenfassung aufgeführten Lösungsansätze für richtig gehalten. Mit dem dargestellten 3-Kreisel-System, einem Umfahrungsgebot für LKW über den Rödermarkring und die B45 sowie eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h könnte nach Auffassung der AL den Anliegern eine wirksame Entlastung zuteil werden, und zwar relativ zügig und ohne weiteren Landschaftsverbrauch.
Aus dem ERGEBNISPROTOKOLL „RUNDER TISCH VERKEHRSENTLASTUNG RÖDERMARK“ am 16.11.2020
KIPFERL-KREUZUNG
„Zunehmender LKW- und PKW Verkehr auf der L 3097 verbunden mit zu hoher Geschwindigkeit. Dadurch Beeinträchtigung der Gesundheit der Anwohner und Minderung der Wohnqualität.“
Die Tatsache, dass das innerörtliche Straßennetz historisch gewachsen und der Straßenraum nicht beliebig erweiterbar ist, der Straßenverkehr sich aber in den letzten 50 Jahren mehr als verdoppelt hat, führt punktuell immer häufiger zu unzumutbaren Belastungen der Bevölkerung.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten eine spürbare Entlastung vor schädlichen Auswirkungen des Straßenverkehrs auf die Anwohnerinnen und Anwohner an der Ost – West Achse im Ober-Rodener Norden bewirken.
Lösungsansätze
- Problem: Zunehmender LKW
Die L 3097 wird zwischen Kreuzung Rödermarkring / L 3097 und Kreisel Ober-Rodener Straße / Rodgau-Ringstraße bei Rollwald für durchfahrende LKW gesperrt.
Der LKW-Verkehr wird über den Rödermarkring (459) – B45 Auffahrt Eppertshausen – B 45 Abfahrt Rollwald umgeleitet.

- Problem: Zu hohe Geschwindigkeiten
Der Verkehr auf der West / Ost Achse der L 3097, das sind Mainzer Straße, Hanauer Straße und Nieder-Röder Straße, wird deutlich beruhigt. Hierzu wird innerhalb der bebauten Ortslage Tempo 30 angeordnet.
Bei einer Verringerung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wird eine Minderung des Mittelungspegels von ca. 2,5 dB(A) erreicht.
Zur Stabilisierung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 und Erhöhung der Verkehrssicherheit (Schulweg) werden drei Kreisel errichtet.

Kreisel 1 und Kreisel 2
Kreuzung Mainzer Straße / Hanauer Straße
Kreuzung Hanauer Straße / Frankfurter Straße
Im Integrierten Städtebauliche Entwicklungskonzept – Stadtumbau „Ortskern Ober-Roden“ sind unter 3.4.4 Öffentlicher Raum – Zugänge zum Ortskern – Ausführungen zum Zustand der Zugänge zum Zentrum Ober-Rodens zu finden (Seite 82). Es wird differenziert zwischen den Stadteingängen und den Zugängen zum historischen Ortskern.
„Den Auftakt zum Zentrum aus nördlicher Richtung bilden die Kreuzungen Mainzer Straße/Hanauer Straße und Frankfurter Straße/Hanauer Straße. Alle Zugänge sind derzeit ihrer Funktion untergeordnet und nicht gestaltet; eine Ausnahme bildet der Bahnhofsvorplatz. Sie bedürfen zukünftig einer klaren räumlichen Fassung und optischen Gestaltung, um einen attraktiven Auftakt in den Ortskern zu bilden.“
Möglichkeiten der Finanzierung der Umbaumaßnahmen aus dem ISEK Programm sind umgehend zu prüfen und anzumelden.

Kreisel 1
Kreuzung Mainzer Straße / Hanauer Straße
Hier steht ausreichend öffentliche Fläche für die Realisierung eines Kreisels zur Verfügung

Kreisel 2 („Kipferl Kreuzung“)
Kreuzung Frankfurter Straße / Hanauer Straße
Hier steht ausreichend öffentliche Fläche für die Realisierung eines Kreisels zur Verfügung

Kreisel 3
Nieder-Röder Straße / Am Karnweg

Allgemeines zu Kreiseln
Man unterscheidet je nach Funktion und Größe zwischen drei Arten von Kreisverkehren: Minikreisverkehre, kleine und große Kreisverkehre. Ihre Anlage ist für Deutschland in den Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil I plangleiche Knotenpunkte, den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und im Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) geregelt.
Minikreisverkehre
Minikreisverkehre haben einen Durchmesser zwischen 13 und 22 Metern. Da die Kreisinsel von großen Lastwagen oder Bussen wegen deren zu großem Wendekreis nicht umfahren werden kann, muss diese überfahrbar gestaltet sein. In der Regel ist sie aufgepflastert und von einem Niederbord eingefasst oder in Ausnahmefällen nur abmarkiert. Sie sind dazu gedacht, innerorts und im Bestand an geeigneten Plätzen bestehende Vorfahrtsregelungen oder Lichtsignalanlagen zu ersetzen.
Kleine Kreisverkehre
Kleine Kreisverkehre haben einen Außendurchmesser von 26 bis 50 Metern. Die Mittelinsel ist in der Regel nicht überfahrbar ausgeführt. Kleine Kreisverkehre können eine überfahrbare, abgesetzte innere Kreisfläche haben, um großen Fahrzeugen mit großen Wendekreisen ein Befahren zu ermöglichen. Kleine Kreisverkehre werden vor allem in Randbereichen von Orten eingesetzt. Das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren der FGSV unterscheidet diese hinsichtlich ihrer Größe, ob ein Kreisverkehr innerhalb oder außerhalb bebauter Gebiete liegt. Demnach soll der Außendurchmesser des Kreisverkehrs innerhalb bebauter Gebiete zwischen 26 und 40 m liegen.
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Die Karten der Lärmkartierung Hessen 2007, 2012 und 2017 sind im Lärmviewer Hessen veröffentlicht
http://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de

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