Herr Vorsitzender, Kolleginnen und Kollegen,
zunächst stelle ich noch einmal fest, dass es absolut richtig war, den Antrag der FDP vom 23. Juni nicht noch am selben Tag auf die TO zu nehmen und ohne Ausschussberatung abzustimmen, sondern ihn im normalen Geschäftsgang zu belassen. Der Antrag der FDP ist nämlich in 3 von 5 Abstimmungspunkten fehlerhaft.
In Ziffer 3 fordert die FDP sofortige Anzeige, strafrechtliche Verfolgung und konsequente Bestrafung jedes An- und Übergriffs gegen Einsatz- und Rettungskräfte. Hört sich sinnvoll an, weil es ja auch selbstverständlich sein sollte. Nur – was hat die Stadtverordnetenversammlung da zu suchen?
Strafanzeige zu stellen ist das ureigenste Recht jedes Einzelnen, der Opfer einer Straftat geworden ist – den haben wir nicht als Besserwisser extra dazu aufzufordern. Das wäre eine Anmaßung, die uns nicht zusteht. Strafverfolgung ist Sache der Staatsanwaltschaft, die selbstverständlich ihre Aufgabe wahrnimmt, und
Bestrafung ist Sache der unabhängigen Gerichte, in die wir vollständiges Vertrauen haben.
Dieses Vertrauen in Staatsanwaltschaft und Gerichte hat die frühere Rechtsstaatspartei FDP offenbar nicht, sonst würde sie sich nicht anmaßen, quasi von der parlamentarischen Ebene in die Unabhängigkeit der Justiz eingreifen zu wollen! Das ist reine Schaumschlägerei, ohne die grundgesetzlich festgelegte Aufteilung der Staatsgewalten zu beachten!
Ziffer 4 des Beschlussvorschlags der FDP ist in seiner verschwurbelten Formulierung ebenso unbrauchbar für eine Beschlussfassung durch die StaVO.
Hier behauptet die FDP, es gäbe eine mediale sowie politische Toleranz von zunehmender psychischer und physischer Gewalt gegenüber Polizei- und Ordnungskräften. Ich kenne kein Presseorgan, das in dieser Weise pauschal gegen die Polizei agieren würde – und auch keine politische Formation, der man so etwas nachsagen könnte.
Wenn die ehemalige Rechtsstaatspartei anderer Auffassung ist, soll sie Roß und Reiter nennen. Dan kann man dem nachgehen, wenn es denn in die Kompetenz der StaVO fallen sollte.
In Ziffer 5 ihres Antrags behauptet die FDP fälschlicherweise, dass Polizei- und Rettungskräften kein Rechtsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Straftätern zur Verfügung stünde. Das Gegenteil ist der Fall.
Jeder im Dienst körperlich oder verbal angegriffene Polizeibeamte kann selbstverständlich mit Rückendeckung und finanzieller Absicherung durch den Dienstherrn seine Ansprüche gegen Straftäter geltend machen.
Dieser Antrag kann deshalb nicht ernst gemeint sein; wäre er es, müsste die FDP den Antrag stellen, Finanzmittel für einen Rechtsschutzfonds für Polizei- und Ordnungskräfte in den städtischen Haushalt einzustellen. Davor schreckt aber offenbar sogar die FDP zurück.
Da deshalb nur die beiden ersten Ziffern des FDP-Antrags zutreffend und sinnvoll erscheinen, ist es richtig, diesen Teil in die Beschlussfassung zur Resolution des Magistrats „für Demokratie, Toleranz, Respekt und Weltoffenheit“ aufzunehmen.
Herzlichen Dank!
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