AL/GRÜNE zum Haushaltsbeschluss 2020/21:

Als „ungewöhnlich, aber völlig einvernehmlich und in Ordnung“ bezeichnet die Andere Liste/Die Grünen Rödermark die von der Stadtverordnetenversammlung am 20. März 2020 in der Kulturhalle durchgeführten Abstimmungen zum Doppelhaushalt 2020/21.

Schon im Vorfeld hatte sich der Ältestenrat, in dem der Magistrat sowie alle Fraktionen vertreten sind und in dem jeweils die Abläufe der Gremiensitzungen festgelegt werden, in zwei Sitzungen, nämlich am 12. und 17. März, völlig einvernehmlich darauf verständigt, dass in der Sitzung der Stadtverordneten am 20. März keine weiteren mündlichen Stellungnahmen angegeben werden sollen. Die Haushaltsreden der Fraktionssprecher sollten von diesen direkt an die Presse gegeben werden, die selbst ihr Nichterscheinen angekündigt hatte. Außerdem wurde als Sitzungsort die Kulturhalle gewählt, damit – ähnlich wie in anderen Kommunalparlamenten – ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen den anwesenden Stadtverordneten eingehalten werden konnte.
Auch bei den inhaltlichen Vorberatungen in den Ausschüssen wurde von niemandem die Forderung erhoben, die Sitzung ausfallen zu lassen und keine Abstimmung zum Haushalt insgesamt durchzuführen. Dies wäre ja auch gerade für die Vereine und Initiativen, die auf die freiwilligen Leistungen der Stadt angewiesen sind, fatal gewesen, weil dann die Gelder von nahezu 200.000 Euro nicht hätten ausgezahlt werden können.
„Angesichts dieser klaren Sachlage“, so der Vorsitzende der AL/Grünen-Fraktion Stefan Gerl, „habe ich keinerlei Verständnis dafür, dass die FDP Rödermark nun davon spricht, der Doppelhaushalt sei ´in einer gespenstischen Krisen-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung durchgeprügelt‘ worden. Eine derartige Stimmungsmache ist schäbig und setzt diejenigen in der öffentlichen Wahrnehmung herab, die sich nach Kräften bemühen, in diesen schwierigen Zeiten die Funktionsfähigkeit des Staates im Interesse der Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten.“
Selbstverständlich, so Gerl, müssten im Haushaltsvollzug die besonderen Auswirkungen der Corona-Pandemie gerade auch auf die kommunale Ebene erkannt und gegebenenfalls Nachsteuerungen – auch mit Hilfe des Landes, das die Städte und Gemeinden auch in Krisenzeiten angemessen mit Finanzmitteln auszustatten habe – durchgeführt werden. Hierfür stünden in der Gemeindeordnung entsprechende Mechanismen, wie z.B. die Verabschiedung eines Nachtragshaushalts, zur Verfügung.

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