Was macht eigentlich Angie?
In der Sommerpause war Angela Merkel, die Bundeskanzlerin, wandern. Aber das soll hier nicht erörtert werden. Hier geht es um die Funktion und die Aufgaben einer Bundeskanzlerin.
Näheres dazu sagt uns das Grundgesetz. Hier steht in Artikel 65, dass die Kanzlerin die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt, d.h. sie gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Regierung arbeitet.
Weiterhin leitet sie die Geschäfte der Bundesregierung, ähnlich wie der/die Vorsitzende eines Unternehmens.
Schließlich ernennt und entlässt sie auch die Ministerinnen und Minister, also die anderen Mitglieder der Bundesregierung, und teilt ihnen Geschäftsbereiche zu, die diese dann leiten, z.B. das Verteidigungsministerium oder das Aussenministerium.
Sie ernennt auch ihre Stellvertreter und im Verteidigungsfall übernimmt sie das Kommando der Streitkräfte.
Sie ist die Chefin der Bundesregierung.
Die Bundeskanzlerin wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Sie benötigt hierzu die absolute Mehrheit, d.h. eine Stimme mehr als 50% der Abgeordneten des Bundestags.
Die Bundeskanzlerin kann auch abgewählt werden, wenn sie zum Beispiel ihre Geschäfte nicht gut führt und und die Mehrheit des Bundestags nicht mehr mit ihrem Regieren einverstanden ist. Den Vorgang nennt man Misstrauensvotum. Er ist in Artikel 67 des Grundgesetzes geregelt. Das Parlament wählt eine Nachfolgerin/einen Nachfolger und bittet den Bundespräsidenten um Entlassung der Kanzlerin.
Bundeskanzlerin oder -kanzler kann übrigens werden, wer mindestens 18 Jahre ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Man muss dabei nicht Bundestagsabgeordnete/r sein.
Für die Generation „Raute“, also diejenigen, die bisher keine Kanzlerin und keinen Kanzler außer Angela Merkel erlebt haben, eine kleine Info nebenbei: Vor Angela Merkel gab es seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 sieben Bundeskanzler.
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