Zu den Vorgängen in der Stadtverordnetenversammlung am 8. Mai 2007:
„CDU/FDP schaden der Schule, den Kindern und der Stadt!“
Mit Unverständnis und Bedauern reagiert die Andere Liste/Die Grünen auf die dem Stadtparlament von der schwarz-gelben Koalition aufgezwungene Diskussion zur Anbringung von Kreuzen in den Klassenzimmern und die Gewährung von Unterrichtsbefreiung für Gottesdienste. „Die Hauptleidtragenden“, so der Vorsitzende der AL/Grünen-Fraktion Stefan Gerl, „sind die Eltern und die Kinder der Schule an den Linden in Urberach, zu deren Lasten ein unwürdiges politisches Theater gespielt wird. Anstatt das Schulamt, den zuständigen Schuldezernenten, CDU-Landrat Walter, oder
die übergeordnete Landesbehörde, CDU-Kultusministerin Wolff, mit dem behaupteten rechtswidrigen Vorgehen der Schulleitung anzurufen, wird die unzuständige Stadtverordnetenversammlung für politische Stimmungsmache missbraucht!“
Gemäß öffentlicher Mitteilung der Schulleitung sind im Rahmen der vom Schulträger, Kreis Offenbach, durchgeführten Renovierungsmaßnahmen in keinem einzigen Klassenzimmer Kreuze abgehängt worden; soweit seit vielen Jahren in einzelnen Klassenzimmern keine Kreuze hängen würden, sei dies auf Wunsch der Klassenlehrer/Innen geschehen. In Absprache mit den Kirchen könnten die Kreuze jedoch beim Religionsunterricht wieder aufgehängt werden. Im Lehrerzimmer wie auch im Verwaltungsgebäude der Schule würden die Kreuze weiterhin hängen.
Was den Besuch von Gottesdiensten betrifft, hat der Schulleiter erklärt, dass es nicht darum gehe, den Gottesdienstbesuch per Einzelgenehmigung förmlich genehmigen zu lassen, sondern ganz einfach um die Feststellung, welche Schüler den Gottesdienst und welche den Unterricht besuchen. Dies könnte auch völlig unbürokratisch geschehen. An den kirchlichen Feiertagen könnten alle Kinder, die oder deren Eltern es wünschen, den Gottesdienst besuchen. Für die übrigen Kinder würde zwar, wie es das Gesetz vorschreibt, Unterricht gegeben. Die Lehrkräfte würden jedoch Rücksicht auf die Kirchgänger nehmen und während dieser Zeit keine neuen Lerninhalte vermitteln.
Angesichts dieser Sachlage müsste es nach Auffassung der AL möglich sein, verbleibende Differenzen in einem Dialog zwischen Kirche und Schule auszuräumen und künftige Unklarheiten zu vermeiden. AL-Sprecher Stefan Gerl weiter: „Die Stadt selbst hat keinerlei Möglichkeiten, restriktiv, anweisend oder verordnend in Angelegenheiten der Schulverwaltung einzugreifen. Sie kann allenfalls – wenn von den Beteiligten gewünscht – eine vermittelnde Rolle einnehmen. Dies ist auch die dringende Erwartung und Bitte der AL an alle Beteiligten, losgelöst von politischen Diskussionen den Weg des konstruktiven Dialogs, der mit Hilfe des Bürgermeisters begonnen hat, fortzusetzen!“
Mit Unverständnis und Bedauern reagiert die Andere Liste/Die Grünen auf die dem Stadtparlament von der schwarz-gelben Koalition aufgezwungene Diskussion zur Anbringung von Kreuzen in den Klassenzimmern und die Gewährung von Unterrichtsbefreiung für Gottesdienste. „Die Hauptleidtragenden“, so der Vorsitzende der AL/Grünen-Fraktion Stefan Gerl, „sind die Eltern und die Kinder der Schule an den Linden in Urberach, zu deren Lasten ein unwürdiges politisches Theater gespielt wird. Anstatt das Schulamt, den zuständigen Schuldezernenten, CDU-Landrat Walter, oder
die übergeordnete Landesbehörde, CDU-Kultusministerin Wolff, mit dem behaupteten rechtswidrigen Vorgehen der Schulleitung anzurufen, wird die unzuständige Stadtverordnetenversammlung für politische Stimmungsmache missbraucht!“
Gemäß öffentlicher Mitteilung der Schulleitung sind im Rahmen der vom Schulträger, Kreis Offenbach, durchgeführten Renovierungsmaßnahmen in keinem einzigen Klassenzimmer Kreuze abgehängt worden; soweit seit vielen Jahren in einzelnen Klassenzimmern keine Kreuze hängen würden, sei dies auf Wunsch der Klassenlehrer/Innen geschehen. In Absprache mit den Kirchen könnten die Kreuze jedoch beim Religionsunterricht wieder aufgehängt werden. Im Lehrerzimmer wie auch im Verwaltungsgebäude der Schule würden die Kreuze weiterhin hängen.
Was den Besuch von Gottesdiensten betrifft, hat der Schulleiter erklärt, dass es nicht darum gehe, den Gottesdienstbesuch per Einzelgenehmigung förmlich genehmigen zu lassen, sondern ganz einfach um die Feststellung, welche Schüler den Gottesdienst und welche den Unterricht besuchen. Dies könnte auch völlig unbürokratisch geschehen. An den kirchlichen Feiertagen könnten alle Kinder, die oder deren Eltern es wünschen, den Gottesdienst besuchen. Für die übrigen Kinder würde zwar, wie es das Gesetz vorschreibt, Unterricht gegeben. Die Lehrkräfte würden jedoch Rücksicht auf die Kirchgänger nehmen und während dieser Zeit keine neuen Lerninhalte vermitteln.
Angesichts dieser Sachlage müsste es nach Auffassung der AL möglich sein, verbleibende Differenzen in einem Dialog zwischen Kirche und Schule auszuräumen und künftige Unklarheiten zu vermeiden. AL-Sprecher Stefan Gerl weiter: „Die Stadt selbst hat keinerlei Möglichkeiten, restriktiv, anweisend oder verordnend in Angelegenheiten der Schulverwaltung einzugreifen. Sie kann allenfalls – wenn von den Beteiligten gewünscht – eine vermittelnde Rolle einnehmen. Dies ist auch die dringende Erwartung und Bitte der AL an alle Beteiligten, losgelöst von politischen Diskussionen den Weg des konstruktiven Dialogs, der mit Hilfe des Bürgermeisters begonnen hat, fortzusetzen!“