Bebauungsplan-Entwurf „An den Rennwiesen“:
AL/Die Grünen befürworten nur den südlichen Teil
In der Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2005 wurde der Bebauungsplan "B 32 - An den Rennwiesen“ behandelt. Er betrifft das Gebiet westlich der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße in Richtung Bulau.
Die AL hatte in 2004 dem Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan in diesem Gebiet zugestimmt und somit die Einleitung eines Prüfverfahrens mit ermöglicht. Am Ende dieses Prüfverfahrens waren nunmehr alle Vor- und Nachteile, die bei einem solchen Projekt von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten.
AL-Fraktionsvorsitzender Stefan Gerl wies auf die Bedeutung des Projekts hin: "Ein Bauprojekt dieser Größenordnung ist ein wesentlicher und nicht umkehrbarer Eingriff in die Struktur eines Stadtteiles sowie in Natur und Landschaft. Die Planung muss eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung ermöglichen, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützerischen Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung gewährleistet."
Nach Auffassung der AL sollen mit der Planung des neuen Baugebiets im Wesentlichen drei Ziele verfolgt werden: Die Eindämmung der Hochwassergefahr, die durch oberflächig ablaufendes Niederschlagswasser in diesem Stadtteil entsteht, die bessere Einbindung des ungünstig gestalteten Ortsrandes entlang der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße in die freie Landschaft und die Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen in diesem Stadtteil. Allen diesen drei Vorgaben wird nach Meinung der AL die vorgelegte Planung in dem Bereich südlich (unterhalb) der Schule gerecht.
Stefan Gerl: "Besonders zufrieden sind wir mit dem erst nach heftigem Ringen zustande gekommenen neuen Beschlussvorschlag, der die Höhe der Bauwerke zum Feld hin beschränkt und dadurch die optimale Einbindung der bestehenden Bebauung in die freie Landschaft gewährleistet. Zusammen mit der Eingrünung und Pflanzung einheimischer und standortgerechter Gehölze in der vorgelagerten Ausgleichsfläche kann dieser Punkt als voll gelungen betrachtet werden."
Dementsprechend gab die AL der Planung südlich der Schule ihre Zustimmung. Allerdings nur unter der Bedingung, dass ein neuer Bolzplatz als Ersatz für den bereits bestenden Bolzplatz planungsrechtlich und wohngebietsnah abgesichert wird.
Die Entscheidung fiel der AL nicht ganz leicht: "Natürlich muten wir der dort lebenden Bevölkerung mit dieser Planung auch Einiges zu. Die Flächen im Plangebiet werden von den Anwohnern gerne zur Naherholung genutzt. Durch die verkehrliche Anbindung über die verlängerte Schillerstraße ist dort mit mehr Belastungen durch Verkehr zu rechnen. Westlich der bestehenden Bebauung befindet sich ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet, dessen Wegfall Auswirkungen auf den lokalen Luftaustausch haben wird. Wir gehen aber davon aus, dass der Magistrat hier noch einige Lösungen finden kann.
Auch kann sich die Bevölkerung im weiteren Verfahren während und nach der gesetzlichen Offenlegung an der Lösung dieser bisher unbeantworteten Fragen beteiligen. Wir rufen schon jetzt dazu auf, rege davon Gebrauch zu machen," so Stefan Gerl in seiner Rede. Das geplante Gewerbegebiet, das etwa ein Drittel der Gesamtfläche ausmacht und nördlich der Schule liegt, lehnte die Al jedoch ab. Nur für den Fall, dass die Nachfrage nach gewerblichem Bauland in Rödermark nicht anderweitig befriedigt werden kann, befürwortet die AL die Ausweisung von Gewerbegebiet an dieser Stelle. Ihr dahingehender Änderungsantrag fand jedoch keine Mehrheit.
Ihre ablehnende Haltung begründet die AL wie folgt: Eine zusätzliche Inanspruchnahme von Landschaft sei angesichts des fehlenden Bedarfs an weiterer gewerblicher Baufläche nicht zu rechtfertigen. Hinzu kämen Probleme mit der Verkehrserschließung über den Hainchesbuckel, Klimaschutzerwägungen (Kaltluftentstehung) sowie der Schutz des Grünlands „Am Entenweiher“, welches im Landschaftsplan des ehemaligen Umlandverbandes Frankfurt als wertvolles Biotop eingestuft worden sei. Für die nördlich der Schule gelegenen Wohnbauflächen gebe es keinen Bedarf.
Fraktionsvorsitzender Stefan Gerl: "Die neu in das Baugesetzbuch eingeführten Vorschriften zum Umweltschutz haben für uns einen hohen Stellenwert, auch wenn sie für das Baugebiet „An den Rennwiesen“ noch nicht gelten. Danach soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzung sind die Möglichkeiten der Innenentwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Nach Auffassung der AL entspricht die geplante Gewerbefläche diesen Anforderungen nicht".
AL-Fraktionsvorsitzender Stefan Gerl wies auf die Bedeutung des Projekts hin: "Ein Bauprojekt dieser Größenordnung ist ein wesentlicher und nicht umkehrbarer Eingriff in die Struktur eines Stadtteiles sowie in Natur und Landschaft. Die Planung muss eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung ermöglichen, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützerischen Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung gewährleistet."
Nach Auffassung der AL sollen mit der Planung des neuen Baugebiets im Wesentlichen drei Ziele verfolgt werden: Die Eindämmung der Hochwassergefahr, die durch oberflächig ablaufendes Niederschlagswasser in diesem Stadtteil entsteht, die bessere Einbindung des ungünstig gestalteten Ortsrandes entlang der Nikolaus-Schwarzkopf-Straße in die freie Landschaft und die Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen in diesem Stadtteil. Allen diesen drei Vorgaben wird nach Meinung der AL die vorgelegte Planung in dem Bereich südlich (unterhalb) der Schule gerecht.
Stefan Gerl: "Besonders zufrieden sind wir mit dem erst nach heftigem Ringen zustande gekommenen neuen Beschlussvorschlag, der die Höhe der Bauwerke zum Feld hin beschränkt und dadurch die optimale Einbindung der bestehenden Bebauung in die freie Landschaft gewährleistet. Zusammen mit der Eingrünung und Pflanzung einheimischer und standortgerechter Gehölze in der vorgelagerten Ausgleichsfläche kann dieser Punkt als voll gelungen betrachtet werden."
Dementsprechend gab die AL der Planung südlich der Schule ihre Zustimmung. Allerdings nur unter der Bedingung, dass ein neuer Bolzplatz als Ersatz für den bereits bestenden Bolzplatz planungsrechtlich und wohngebietsnah abgesichert wird.
Die Entscheidung fiel der AL nicht ganz leicht: "Natürlich muten wir der dort lebenden Bevölkerung mit dieser Planung auch Einiges zu. Die Flächen im Plangebiet werden von den Anwohnern gerne zur Naherholung genutzt. Durch die verkehrliche Anbindung über die verlängerte Schillerstraße ist dort mit mehr Belastungen durch Verkehr zu rechnen. Westlich der bestehenden Bebauung befindet sich ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet, dessen Wegfall Auswirkungen auf den lokalen Luftaustausch haben wird. Wir gehen aber davon aus, dass der Magistrat hier noch einige Lösungen finden kann.
Auch kann sich die Bevölkerung im weiteren Verfahren während und nach der gesetzlichen Offenlegung an der Lösung dieser bisher unbeantworteten Fragen beteiligen. Wir rufen schon jetzt dazu auf, rege davon Gebrauch zu machen," so Stefan Gerl in seiner Rede. Das geplante Gewerbegebiet, das etwa ein Drittel der Gesamtfläche ausmacht und nördlich der Schule liegt, lehnte die Al jedoch ab. Nur für den Fall, dass die Nachfrage nach gewerblichem Bauland in Rödermark nicht anderweitig befriedigt werden kann, befürwortet die AL die Ausweisung von Gewerbegebiet an dieser Stelle. Ihr dahingehender Änderungsantrag fand jedoch keine Mehrheit.
Ihre ablehnende Haltung begründet die AL wie folgt: Eine zusätzliche Inanspruchnahme von Landschaft sei angesichts des fehlenden Bedarfs an weiterer gewerblicher Baufläche nicht zu rechtfertigen. Hinzu kämen Probleme mit der Verkehrserschließung über den Hainchesbuckel, Klimaschutzerwägungen (Kaltluftentstehung) sowie der Schutz des Grünlands „Am Entenweiher“, welches im Landschaftsplan des ehemaligen Umlandverbandes Frankfurt als wertvolles Biotop eingestuft worden sei. Für die nördlich der Schule gelegenen Wohnbauflächen gebe es keinen Bedarf.
Fraktionsvorsitzender Stefan Gerl: "Die neu in das Baugesetzbuch eingeführten Vorschriften zum Umweltschutz haben für uns einen hohen Stellenwert, auch wenn sie für das Baugebiet „An den Rennwiesen“ noch nicht gelten. Danach soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzung sind die Möglichkeiten der Innenentwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Nach Auffassung der AL entspricht die geplante Gewerbefläche diesen Anforderungen nicht".