Kritische Anfrage zum Bauprojekt in der Erzbergerstraße in Ober-Roden
Als "städtebauliche Todsünde" bezeichnet die AL das nunmehr vollendete Bauprojekt eines ortsansässigen Bauträgers in der Erzbergerstraße. Vom Grundstück mit der Hausnummer 25 zieht sich in Richtung Dieburger Straße wie an einer Perlenschnur eine Reihe mit drei Häusern, die untereinander durch Garagen verbunden sind.
Dahinter schließt sich mit geringem Abstand ein ebenfalls neu errichtetes Dreifamilienhaus an. Vorher befand sich dort eine Rasenfläche. Da die Grundstücke rundherum längst bebaut sind, ist eine stark verdichtete Bebauung entstanden. Anlieger sehen ihre Wohnqualität erheblich beeinträchtigt.
Mit einer parlamentarischen Anfrage begehrt die AL Auskunft darüber, ob der seinerzeit (2004) von der CDU geführte Magistrat bei diesem Bauprojekt die Interessen der Allgemeinheit an einer vernünftigen städtebaulichen Entwicklung gewahrt hat. Die AL verweist darauf, dass die Art der verdichteten Bebauung in der Erzbergerstraße 25 nicht nur bei den Anliegern, sondern auch bei vielen anderen Bürgerinnen und Bürgern auf völliges Unverständnis stoße. Immer wieder sei die Frage zu hören, wie ein solches Projekt genehmigt werden konnte und ob es dabei mit rechten Dingen zuging.
Folgende Fragen richtet die AL an die Stadtverwaltung:
1. Entspricht diese Art der Bebauung den seinerzeitigen und heutigen Vorstellungen des Magistrats von einer städtebaulich wünschenswerten Entwicklung der Bebauung in Ober Roden?
2. Hatte der Magistrat Einfluss auf die Gestaltung der Bebauung? Wenn ja, in welchem Umfang?
3. Welches Verfahren im Verwaltungswege war maßgeblich?
4. Ist dieses Verfahren unter Beachtung der evtl. Einflussmöglichkeiten des Magistrats eingehalten worden?
5. Falls Frage 4 mit "ja" beantwortet wird: Würde der Magistrat ein Bauprojekt dieser Art und mit diesen Auswirkungen erneut befürworten, wenn er darüber zu entscheiden hätte?
6. Falls Frage 4 mit "nein" beantwortet wird: Was gedenkt der Magistrat zu tun, um solche Bausünden in Zukunft zu vermeiden?
AL-Fraktionsvorsitzender Stefan Gerl hält seine Anfrage für besonders wichtig:
"Gerade nach den Erfahrungen mit der verdichteten Bebauung in Waldacker hätten wir es nicht für möglich gehalten, dass noch in 2004 ein solches Bauprojekt mit den nachhaltigsten Folgen für seine Umgebung zugelassen wird. Wir treten selbstverständlich dafür ein, Baulücken im innerörtlichen Bereich zu schließen. Damit kann nämlich dem unverantwortlichen Flächen- und Landschaftsverbrauch begegnet werden, der durch die permanente neue Ausweisung von Baugebieten entsteht. Aber auch die Schließung von Baulücken hat mit Augenmaß zu geschehen. Städtebaulichen Todsünden wie das neue Projekt in der Erzbergerstraße dürfen sich nicht wiederholen."
Dahinter schließt sich mit geringem Abstand ein ebenfalls neu errichtetes Dreifamilienhaus an. Vorher befand sich dort eine Rasenfläche. Da die Grundstücke rundherum längst bebaut sind, ist eine stark verdichtete Bebauung entstanden. Anlieger sehen ihre Wohnqualität erheblich beeinträchtigt.
Mit einer parlamentarischen Anfrage begehrt die AL Auskunft darüber, ob der seinerzeit (2004) von der CDU geführte Magistrat bei diesem Bauprojekt die Interessen der Allgemeinheit an einer vernünftigen städtebaulichen Entwicklung gewahrt hat. Die AL verweist darauf, dass die Art der verdichteten Bebauung in der Erzbergerstraße 25 nicht nur bei den Anliegern, sondern auch bei vielen anderen Bürgerinnen und Bürgern auf völliges Unverständnis stoße. Immer wieder sei die Frage zu hören, wie ein solches Projekt genehmigt werden konnte und ob es dabei mit rechten Dingen zuging.
Folgende Fragen richtet die AL an die Stadtverwaltung:
1. Entspricht diese Art der Bebauung den seinerzeitigen und heutigen Vorstellungen des Magistrats von einer städtebaulich wünschenswerten Entwicklung der Bebauung in Ober Roden?
2. Hatte der Magistrat Einfluss auf die Gestaltung der Bebauung? Wenn ja, in welchem Umfang?
3. Welches Verfahren im Verwaltungswege war maßgeblich?
4. Ist dieses Verfahren unter Beachtung der evtl. Einflussmöglichkeiten des Magistrats eingehalten worden?
5. Falls Frage 4 mit "ja" beantwortet wird: Würde der Magistrat ein Bauprojekt dieser Art und mit diesen Auswirkungen erneut befürworten, wenn er darüber zu entscheiden hätte?
6. Falls Frage 4 mit "nein" beantwortet wird: Was gedenkt der Magistrat zu tun, um solche Bausünden in Zukunft zu vermeiden?
AL-Fraktionsvorsitzender Stefan Gerl hält seine Anfrage für besonders wichtig:
"Gerade nach den Erfahrungen mit der verdichteten Bebauung in Waldacker hätten wir es nicht für möglich gehalten, dass noch in 2004 ein solches Bauprojekt mit den nachhaltigsten Folgen für seine Umgebung zugelassen wird. Wir treten selbstverständlich dafür ein, Baulücken im innerörtlichen Bereich zu schließen. Damit kann nämlich dem unverantwortlichen Flächen- und Landschaftsverbrauch begegnet werden, der durch die permanente neue Ausweisung von Baugebieten entsteht. Aber auch die Schließung von Baulücken hat mit Augenmaß zu geschehen. Städtebaulichen Todsünden wie das neue Projekt in der Erzbergerstraße dürfen sich nicht wiederholen."