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Breidert als reines Schlafquartier oder lebendiges Wohnviertel ?

Einen vollkommen unübersichtlichen Flickenteppich befürchtet die Andere Liste (AL), wenn das Wohngebiet Breidert wie vom CDU/FDP-Zweckbündnis gefordert ein reines Wohngebiet wird.
In Wahrheit, so argumentiert die AL, habe sich das Breidert in den vergangenen Jahrzehnten zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickelt, in dem sich zahlreiche Unternehmen angesiedelt oder gegründet hätten – vom Architekturbüro über EDVDienstleister, Ingenieurbüros, Handelsunternehmen bis hin zu Firmen, die im Gewerberegister als GmbH eingetragen sind. Die realitätsferne Forderung nach einem reinen Wohngebiet werfe mehr Fragen auf, als sie beantworte und sei daher reiner Populismus, bemängelt AL-Vorsitzender Eckhard von der Lühe.

Ganz offensichtlich sei der Auslöser für die Forderung nach einem reinen Gewerbegebiet die geplante und genehmigte Pizzeria im Breidertring. Die AL stellt allerdings fest: Die Umwandlung in ein reines Wohngebiet kann das nicht rückgängig machen. Daher sei der Antrag „populistisch und scheinheilig“. Die Frage stelle sich, was mit den vielen bereits bestehenden Firmen – egal ob Einzelunternehmen oder GmbHs – künftig geschehen solle. Genießen sie wirklich für alle Zeiten Bestandsschutz? Sind Kleinunternehmen in ihren Entwicklungs- und Wachstumsmöglichkeiten eingeschränkt, weil die Vorgaben eines reinen Wohngebietes sehr restriktiv sind? Was passiert mit der viel besuchten Arztpraxis im Breidert, wenn sich ein Besitzerwechsel abzeichnet oder die Nachfolge geregelt werden muss. Darf die Praxis dann weiterhin betrieben werden? Wie ist die Rechtslage bei Besitzerwechsel oder Veräußerung von bestehenden Firmen? Was, so die AL weiter, wenn einem Hausbesitzer die Gründung eines Unternehmens mit dem Hinweis auf ein reines Wohngebiet verwehrt werden müsse, auf dem Nachbargrundstück aber eine bereits heute bestehende Firma betrieben werden dürfe? Wie steht es um die gerade von CDU und FDP so oft beschworene Gewerbefreiheit und die Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen?

„Fragen über Fragen und keinerlei Antworten“, urteilt die AL über den „unüberlegten Schnellschuss“ von CDU und FDP, der im Zweifel „wirtschaftsfeindlich gegenüber den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Breidert“ sei. Zu den bereits gestellten Fragen kämen noch weitere hinzu: Wie ist es bestellt um Kindertagesstätten oder Kinderspielplätze? Können Anwohner womöglich deren Schließung mit Hinweis auf nicht zulässige Lärmbelästigung in einem reinen Wohngebiet betreiben? Die AL verweist in diesem Fall auf einen Bolzplatz neben dem Bahnhof Urberach, der vor Jahren auf Betreiben von Nachbarn wegen der Lärmemissionen geschlossen werden musste.

AL-Vorsitzender Eckhard von der Lühe: „Statt aus rein populistischen Erwägungen heraus ein reines Wohngebiet für die gesamte Breidertsiedlung zu fordern, wäre das CDU/FDP-Bündnis gut beraten gewesen, sich zunächst einmal den nötigen Sachverstand einzuholen, beispielsweise mit einer Anfrage an den Magistrat. Die Bauverwaltung hätte umfassend darüber informieren können, welche rechtlichen Konsequenzen das für das Breidert mit sich bringt. Städtebaulich betrachtet muss die Frage erlaubt sein, ob das Breidertgebiet künftig ein reines Schlafquartier werden soll oder ein lebendiges Wohnviertel wie andere in Rödermark auch bleiben soll.“
 


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