Gestaltungssatzung
AL für Aufhebung des ParlamentsbeschlussesFür die Aufhebung des Beschlusses zur Erstellung einer Gestaltungssatzung für den Ortskern von Ober-Roden hat sich die Andere Liste (AL) nach nochmaliger Beratung ausgesprochen. Stattdessen soll der Magistrat beauftragt werden, Leitlinien für die Behandlung von Bauanträgen für den Ortskern zu erarbeiten. Außerdem soll die Bauverwaltung Bürgerinnen und Bürger auf deren Wunsch beraten, wenn es um Baumaßnahmen oder optische Veränderungen geht. Einen entsprechenden Antrag hat die AL inzwischen in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben.
Die AL verweist darauf, dass die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2008 in guter Absicht gehandelt habe, als sie den Magistrat einstimmig aufgefordert habe, eine Gestaltungssatzung zu konzipieren. Der mittlerweile vorliegende Entwurf mit verbindlichen Vorgaben und Festlegungen sei allerdings in der Öffentlichkeit und insbesondere im Ortskern von Ober-Roden nicht auf Gegenliebe gestoßen. Aus dieser Erkenntnis müsse das Stadtparlament die Konsequenzen ziehen, fordert die AL. Es müsse ausreichen, sich bei der künftigen Entwicklung der Ortsmitte auf Leitlinien in Form einer Gestaltungsfibel und auf ein Beratungsangebot durch die Bauverwaltung zu beschränken. Auch auf diese Weise könne bei gemeinsamen Willen aller Beteiligten das Ziel erreicht werden, das Ortsbild von Ober-Roden zu bewahren und zu verschönern.