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Widerspruch des Bürgermeisters gegen die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark

Antrag der CDU/SPD-Fraktion (Erhöhung der Anzahl der Stadträte von sieben auf neun)

Hier können Sie den Originaltext des Widerspruchs einsehen.

- L e s e a b s c h r i f t -

Bürgermeister Roland Kern 17.2.2010
Dieburger Straße 13-17
63322 Rödermark

An die
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
-Geschäftsstelle-
Rathaus Ober-Roden
63322 Rödermark

Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 10.2.2010 betreffend
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark
(Erhöhung der Anzahl der Stadträte von sieben auf neun)

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

hiermit erhebe ich gemäß § 63 Absatz 1 Satz 1 HGO

W i d e r s p r u c h

gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Februar 2010 betreffend Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark (Erhöhung der Anzahl der Stadträte von sieben auf neun).

B e g r ü n d u n g :

Der Beschluss verletzt das Recht, weil er gegen § 9 Abs. 2 Satz 2 HGO verstösst, wonach der Magistrat kollegial zu gestalten ist.

A
Sachverhalt

§ 4 Abs. 2 der zurzeit gültigen Fassung der Hauptsatzung lautet:

„Die Anzahl der Stadträte beträgt sieben. Die Stelle des Ersten Stadtrates/der Ersten Stadträtin wird hauptamtlich verwaltet.“

Auf dieser Grundlage wurde für die laufende Wahlperiode die Wahl der ehrenamt-lichen Stadträte in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.5.2006 wie folgt durchgeführt:

Von der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten – 45 – waren 43 Stadtverordnete anwesend, weil zwei SPD-Stadtverordnete fehlten. Zur Wahl der ehrenamtlichen Stadträte wurden drei Wahlvorschläge eingereicht: Eine gemeinsame Liste der seinerzeit eine Koalition bildenden Fraktionen von CDU und FDP, eine Liste von AL-Die GRÜNEN sowie eine Liste der SPD. Zum damaligen Zeitpunkt verfügte die CDU-Fraktion über 21 Mitglieder, die AL-GRÜNEN-Fraktion über 13 Mitglieder, die SPD-Fraktion über 8 Mitglieder und die FDP-Fraktion über 3 Mitglieder.

Nach Auszählung der Stimmen durch die Wahlhelfer stellte die Stadtverordneten-vorsteherin fest, dass insgesamt 43 Stimmen abgegeben wurden, und zwar 41 gültige Stimmen sowie 2 ungültige Stimmen (1 Stimmenthaltung, 1 ungültige Stimme).

Von den 41 gültigen Stimmen entfielen

auf den Vorschlag der CDU/FDP-Koalition 21 Stimmen,
auf den Vorschlag der AL-Die GRÜNEN 14 Stimmen,
auf den Vorschlag der SPD 6 Stimmen.

Da wegen der Wertung der als ungültig bezeichneten Stimme sowie der einen Stimmenthaltung Unklarheit bestand, wurde die Sitzung unterbrochen und am 1.6.2006 fortgesetzt. Bis dahin sollten die folgenden Fragen rechtlich durch die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach geprüft werden:

1. Ist der bei der Wahl der ehrenamtlichen Stadträte verwendete Stimmzettel überhaupt gültig (Möglichkeit der Enthaltung)?

2. Ist die eine vorliegende Enthaltung bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses als gültige Stimme zu zählen oder zählt sie als ungültige Stimme und damit überhaupt nicht mit?

3. Ist der mehrfach gekennzeichnete Stimmzettel als gültig zu werten? Wenn ja, als Stimme für die Andere Liste/Die Grünen-Fraktion?

In der Sitzung der Stadtverordneten am 1.6.2006 teilte die Vorsitzende als Auskunft der Kommunalaufsicht mit, dass lediglich die als gültig bezeichneten Stimmen für die Sitzverteilung gewertet werden dürften. Nach dem Auszählverfahren Hare-Niemeyer  ergaben sich somit – bezogen auf die Zahl 6 - folgende Proportionen:

3,07  für CDU/FDP ,
2,04  für AL-GRÜNE,
0,87  für SPD.

Hieraus hätte sich nach dem Verfahren Hare-Niemeyer eine Verteilung der Sitze wie folgt ergeben:

3 Sitze  für CDU/FDP,
2 Sitze  für AL-GRÜNE,
1 Sitz    für SPD.

Da bei diesem Ergebnis die gemeinsame Liste von CDU/FDP, auf die mehr als die Hälfte der als gültig angenommenen Stimmenzahl entfallen war, nämlich 21 von 41, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze erhalten hätte (sondern nur genau die Hälfte), wurde ihr gemäß § 22 Abs. 4 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) ein weiterer Sitz zugeschlagen – mit nunmehr folgendem Ergebnis:

4 Sitze für CDU/FDP (3 CDU + 1 FDP),
2 Sitze für AL/GRÜNE,
0 Sitze für SPD.

Dem entsprechend wurden die ehrenamtlichen Stadträte auch in ihr Amt eingeführt.

Nach dem Tod eines von der CDU entsandten Stadtrats sowie dem Wegzug eines von der FDP entsandten Stadtrats wurden deren Positionen von Nachrückern des gemeinsamen Wahlvorschlags eingenommen, so dass im ehrenamtlichen Magistrat immer noch die am 1.6.2006 eingetretene Aufteilung besteht (3 von der CDU entsandte Stadträte, 2 von AL-GRÜNEN entsandte Stadträte und 1 von der FDP entsandte Stadträtin.

Im Januar 2010 wurde die Koalition aus CDU und FDP beendet und stattdessen eine „Kooperation“ von CDU und SPD gebildet.  Diese Kooperation gesteht sich ausdrücklich unterschiedliches Abstimmungsverhalten zu – und hat dies auch in der ersten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach ihrer Bildung deutlich gemacht.

Die Stärkeverhältnisse der Fraktionen lauten jetzt wie folgt:

CDU 20
AL-GRÜNE     
13
SPD 8
FDP 4

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.2.2010 erging mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD der angegriffene Beschluss, wonach die Zahl der Stadträte von sieben auf neun erhöht werden solle. Da die Stelle des Ersten Stadtrats hauptamtlich verwaltet wird - § 4 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung –, würde sich also die Zahl der ehrenamtlichen Stadträte von 6 auf 8 erhöhen. Damit soll nicht nur dem Wahlvorschlag der SPD ein Sitz im ehrenamtlichen Magistrat zufallen, sondern auch noch ein weiterer für die CDU aus dem gemeinsamen Wahlvorschlag CDU/FDP, so dass sich folgende neue Sitzverteilung ergeben soll:

CDU 4
AL-GRÜNE      
2
SPD 1
FDP
1

Dies leitet die Kooperation aus CDU und SPD aus folgenden Proportionszahlen - bezogen auf die Zahl 8 und die am 30.5.2006 durchgeführte Wahl -  ab:

4,09  für Wahlvorschlag CDU/FDP ,
2,73  für Wahlvorschlag AL-GRÜNE,
1,17  für Wahlvorschlag SPD.

Da sich nach dem Auszählverfahren Hare-Niemeyer hieraus eine Sitzverteilung von 4 CDU/FDP, 3 AL-GRÜNE und 1 SPD ergibt, würde gem. § 22 Abs. 4 KWG des seinerzeit gemeinsamen Wahlvorschlags von CDU/FDP ein weiterer Sitz, insgesamt also 5 (jetzt 4 CDU + 1 FDP) zugeschlagen.

Von Seiten der Kooperationspartner von CDU und SPD wird dieses Ergebnis, seine Richtigkeit unterstellt, wie folgt begründet:

Die Parlamentsmehrheit müsse auch die Magistratsmehrheit bilden. Beide Koope-rationspartner müssten sich auf gleicher Augenhöhe gegenüberstehen. Beide müssten in der Stadtregierung vertreten sein. Ein Allparteienmagistrat sei wünschenswert. Die Kooperation müsse mehrheitsfähig sein im Magistrat. Die größte Fraktion habe das Recht auf die Mehrheit der Mandate im Magistrat. Wer mitregieren wolle, müsse sich  auch alle Informationsquellen erschließen.

B
Rechtliche Bewertung

Der Wunsch nach einem Allparteienmagistrat ist legitim und erscheint auch sinnvoll.

(Eine gesetzliche oder organisatorische Notwendigkeit besteht hierfür allerdings nicht. In der 33-jährigen Geschichte der Stadt Rödermark gab es einen solchen bislang lediglich für 4 Jahre in der Zeit von 1993 bis 1997. Auch war der Magistrat in seiner bisherigen Zusammensetzung seit Beginn der Wahlperiode im Jahre 2006 aufgrund der Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung voll handlungsfähig. Auch in der gesamten Wahlperiode 1997 – 2001, als die Fraktionen von SPD und AL-GRÜNEN die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung stellten, hat es keine Entsprechung dieser Parlamentsmehrheit im Magistrat gegeben.)

Zur Herbeiführung eines Allparteienmagistrats – und Sicherstellung einer „Koopera-tionsmehrheit“ von CDU und SPD - bedürfte es aber keiner Erhöhung der Zahl der ehrenamtlichen Stadträte auf 8, denn eine Erhöhung auf 7 würde genügen, um der SPD-Fraktion eine Vertretung im Magistrat zu ermöglichen. Bezogen auf die am 30.5.2006 durchgeführte Wahl ergäben sich bei 7 zu wählenden Stadträten nämlich folgende Verhältniszahlen:

3,58  für Wahlvorschlag CDU/FDP,
2,39  für Wahlvorschlag AL-GRÜNE,
1,02  für Wahlvorschlag SPD.

Hieraus ergäbe sich eine Verteilung der Sitze wie folgt:

4  Sitze für CDU/FDP  (3 CDU, 1 FDP),
2  Sitze für AL-GRÜNE,
1  Sitz   für SPD.

Dieses Ergebnis würde die derzeitigen Stärkeverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung (20 CDU, 13 AL-GRÜNE, 8 SPD, 4 FDP) im Magistrat widerspiegeln. (Es findet seine Entsprechung im Übrigen auch in der derzeitigen Besetzung der Ausschüsse.)

Ein weiterer Sitz im ehrenamtlichen Magistrat für die CDU würde den Mehrheits-verhältnissen gerade nicht entsprechen. Die CDU würde dann nämlich – wieder – die Hälfte der Magistratssitze innehaben, obwohl sie in der Stadtverordnetenver-sammlung nur über 20 von 45 Sitzen verfügt. Auch würde sie diesen zusätzlichen Sitz nur über die Sonderregelung des § 22 Abs. 4 Satz 2 KWG erhalten, der einem gemeinsamen Wahlvorschlag einen zusätzlichen Sitz beschert, wenn nur auf diese Weise eine Parlamentsmehrheit auch eine Mehrheit bei den zu vergebenden Magistratssitzen erhalten würde.

Eine Koalition von CDU und FDP existiert nicht mehr. Der frühere Koalitionspartner CDU kann deshalb jetzt auch kein Sonderrecht gemäß § 22 Abs. 4 Satz 2 KWG hieraus ableiten. Dies würde dem Kollegialitätsprinzip, welches die HGO durchzieht und gerade für den Magistrat in § 9 Abs. 2 HGO ausdrücklich normiert ist, widersprechen.

Roland Kern

Bürgermeister

 


Andere Liste

Die Andere Liste Rödermark ist eine Wählervereinigung in Rödermark, einer Stadt mitten im Rhein-Main Gebiet. Sie steht seit nunmehr 30 Jahren für eine nachhaltige Stadtpolitik in ökologischer und sozialer Verantwortung.

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