Antragstellerin: Fraktion Andere Liste/Die Grünen
Wir bitten, den folgenden Berichtsantrag gem. § 12 Abs. 7 der Geschäftsordnung an den Magistrat zu verweisen. Die Berichterstattung des Magistrats soll für die Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur am 22.11.2011 vorgesehen werden.
Sachverhalt/Begründung:
Der zum 1. Juli 2011 startende Bundesfreiwilligendienst soll dem freiwilligen Engagement von Frauen und Männern aller Altersgruppen neue Impulse geben. Mit dem neuen Dienst soll der Wegfall des Zivildienstes zumindest teilweise kompensiert, aber auch neue Bevölkerungsgruppen für das zivilgesellschaftliche Engagement gewonnen werden.
Das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, geht davon aus, dass in den kommenden Monaten viele Verträge mit kommunalen Einsatzstellen abgeschlossen werden.
Die Einsatzfelder in Städten und Gemeinden sind vielfältig: Kindergärten, Schulen, kulturelle Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, aber auch Dienste in der Kultur- und Denkmalpflege, der Integration sowie bei den Freiwilligen Feuerwehren sind denkbar. Laut Landsberg eröffnet der Bundesfreiwilligendienst zahlreiche Handlungsfelder für gesellschaftliches Engagement und ist somit ein wichtiger Baustein für eine bessere Bürgergesellschaft. Auch für die Berufsorientierung junger Menschen kann der Bundesfreiwilligendienst einen wichtigen Beitrag leisten. Durch die Ausübung dieses Dienstes wird der Zugang zu sozialen Einrichtungen ermöglicht und damit Anreiz geschaffen, später einen sozialen Beruf zu ergreifen. Der Fachkräftebedarf in diesem Bereich wird in den nächsten Jahren dramatisch ansteigen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird gebeten zu berichten:
1. Ob der am 1. Juli 2011 gestartete Bundesfreiwilligendienst bei kommunalen, gemeinnützigen oder kirchlichen Einrichtungen in Rödermark zum Einsatz kommt; wenn ja, wie und wo dies der Fall ist.
2. Welches sind die finanziellen und logistischen Rahmenbedingungen für den Einsatz des Bundesfreiwilligendienstes?
3. Sieht der Magistrat Einsatzfelder in Rödermark, bei denen zukünftig der Bundesfreiwilligendienst verstärkt zum Einsatz kommen kann?
4. Wurde von städtischen (z. B. Kindergärten, Jugendpflege, Seniorenarbeit) und gemeinnützigen Einrichtungen/Institutionen bereits Bedarf für den Einsatz des Bundesfreiwilligendienstes angemeldet?