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Antrag: Google Street View

Google Street ViewSachverhalt/Begründung:

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sind besorgt, dass durch Aufnahmen ihrer Gebäude im Zusammenhang mit „Google Street View“ die Privatsphäre verletzt wird. Zusätzlich wird befürchtet, dass die Häuser durch Einbrecher leichter ausgespäht werden können.

Bild: © 2009 by Olaf Schanz

Nunmehr haben Privatleute bis Mitte Oktober Zeit, die Veröffentlichung von Häuserfotos durch einlegen eines Widerspruchs vorab zu verhindern.

Als "Unverschämtheit" empfinden es viele Hauseigentümer, dass nicht der Weltkonzern selbst das Einverständnis der Eigentümer einholen holen muss, bevor er Bilder veröffentlicht.

Viele Bürgerinnen und Bürger möchten die Außenansicht ihrer Wohnung oder ihres Hauses nicht in Street View sehen. 52 Prozent sprachen sich in einer Emnid-Umfrage dagegen aus, 47 Prozent hatten nichts gegen eine Ansicht. Mit 66 Prozent ist der Anteil der Frauen, die sich kritisch äußern, deutlich größer als der der Männer (37 Prozent).

Nach Ansicht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar macht der Fall die Schwächen des Datenschutzes in Deutschland deutlich. Es zeige sich, "dass der Umgang mit Geodaten dringend geregelt gehört", sagte Caspar der Süddeutschen Zeitung vom heutigen Samstag. Zwar habe Google zugesagt, bei der Veröffentlichung der Straßenansichten den Datenschutz zu wahren. "Wenn sich das Unternehmen aber nicht an seine Zusagen hält, hätte ich wenig in der Hand. Einen Bußgeldbescheid durchzusetzen, wäre bei der gegenwärtigen Gesetzeslage schwierig", sagte Caspar, der ein rasche Reform des Bundesdatenschutzgesetzes anmahnt. Der Staat habe eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgern. "Er muss Regeln schaffen, die einen wirksamen Datenschutz möglich machen. [...] Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Aufregung verstehe ich nicht, wieso man sich da Zeit lässt."

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird beauftragt, den Bürgerinnen und Bürger Rödermark in geeigneter Weise bei der Einlegung von Widersprüchen gegen die Erfassung ihrer Gebäude im Zusammen mit „Google Street View“ behilflich zu sein.

Nachtrag vom 6.9.2010

AL lobt schnelles Magistratshandeln

Zahlreich seien die Sorgen gewesen, dass durch das Fotografieren und die Veröffentlichung von ganzen Straßenzügen und Wohnhäusern durch „Google Street View“ die Privatsphäre verletzt werden könnte. Befürchtungen seien an die AL herangetragen worden, dass Häuser durch Einbrecher leichter ausgespäht werden könnten. Die AL hatte dies zum Anlass genommen, im August einen Antrag zu stellen, mit dem der Magistrat aufgefordert werden sollte, Bürgern Hilfestellung bei der Formulierung von Widersprüchen gegen diese Veröffentlichung im weltweiten Netz zu leisten. Diesen Antrag hat die AL nunmehr für erledigt erklärt.

Bürgermeister Roland Kern und der Magistrat hätten in vorbildlicher Weise noch vor Erörterung des Antrages im Stadtparlament gehandelt. In den Rathäusern, so weiß die AL zu berichten, lägen inzwischen vorgefertigte Widerspruchsschreiben aus, die nur noch durch die jeweiligen Anschriften ergänzt werden müssten. Bis 15. Oktober hätten die Bürgerinnen und Bürger nun Zeit, vorsorglich ihr Veto gegen die Veröffentlichung ihres Eigenheim einzureichen.

Daneben gebe es weiterhin die Möglichkeit, sich über die Homepage www.google.de/streetview bis zum elektronischen Widerspruchsformular durchzuklicken und seinen Einspruch online zu formulieren.
 


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