Änderung der Hauptsatzung – Reduzierung der Anzahl der Stadtverordneten
Sachverhalt/Begründung:
Erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, die Hauptsatzung vom 22.06.1993 in der derzeit gültigen Fassung wie folgt zu ändern:
„Die Anzahl der Stadtverordneten beträgt ab 01. April 2011 39“
Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Beschlussvorlage zu fertigen.
Sachverhalt/Begründung:
Erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, die Hauptsatzung vom 22.06.1993 in der derzeit gültigen Fassung wie folgt zu ändern:
„Die Anzahl der Stadtverordneten beträgt ab 01. April 2011 39“
Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Beschlussvorlage zu fertigen.