HomeAnträge und AnfragenBebauungsplan A 56 "Steckengarten"

Bebauungsplan A 56 "Steckengarten"

Sachverhalt/Begründung:

In ihrer Sitzung am 02.09.2008 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze beschlossen. Gegen diesen Aufstellungsbeschluss hat der Bürgermeister Widerspruch eingelegt. Die Zurückweisung dieses Widerspruches wurde vom Bürgermeister am 07.10.2008 beanstandet. Gegen diese Beanstandung erhob die Stadtverordnetenversammlung Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung zieht die am 11.11.2008 beschlossene Anfechtungsklage gegen die Beanstandung des Bürgermeisters vom 07.10.2008 zurück.
 


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Termine

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Mittwoch, 22. Februar 2012
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Jeden Mittwoch 20:00 Uhr
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Zugang über den Hintereingang.